Wir beraten Sie auch bei allen Fragen rund um das Erbrecht, wie etwa:
> bei der Testamentsgestaltung,
> bei der Geltendmachung von erbrechtlichen Ansprüchen,
> bei der Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft,
> in Fragen der Enterbung sowie
> bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen.
Dank unserer engen Kooperation mit Steuerberatern erfolgt unsere Beratung – auf Wunsch – auch unter Berücksichtigung erbschaftsteuerlicher Aspekte.